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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Vortrag zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“

MMag. Bernhard Mündle beantwortete in seinem Vortrag am Donnerstag, den 8. März 2018 ab 19.00 Uhr in der Bibliothek Hippach u.U. die Frage „Wie kann ich meinen Willen für eine Zeit, in der ich vielleicht durch Krankheit oder Todesnähe beeinträchtigt bin, festlegen?“

Und die große Zuhörerzahl zeigte, wie sehr dieses Thema vielen unter den Nägeln brennt. Denn immer mehr Menschen werden nicht nur älter, sondern leiden im Alter oft unter schweren Krankheiten und wünschen sich ein Sterben in Würde, wie es die Tiroler Hospiz- Gemeinschaft anstrebt, deren Vorstand der Referent ist. „Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben!“ ist das Motto der Hospizbewegung. Hier hat man Verständnis für Menschen, die ein qualvolles Dahinsiechen durch eine Patientenverfügung verhindern wollen.

Seit 2006 gibt es die Möglichkeit, ärztliche Behandlungen teilweise oder ganz abzulehnen, wenn man eine verbindliche Patientenverfügung bei einem Notar oder Rechtsanwalt (auch bei der Patientenanwaltschaft) errichtet. Die beachtliche Patientenverfügung kann auch mündlich vor mehreren Zeugen ausgesprochen werden. Eine solche Verfügung wird nur dann wirksam, wenn der Patient zum Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist.

MMag. Bernhard Mündle erklärte, dass neben einer Patientenverfügung ab einem gewissen Alter auch Überlegungen zur Abgabe einer Vorsorgevollmacht gemacht werden sollten. So können im Falle einer Notsituation - einem Schlaganfall oder schweren Unfall – alle oder bestimmte Aufgaben von einem Bevollmächtigten erledigt werden.

Ein herzlicher Dank gilt der Regionalbeauftragten der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft Dr. Katrin Gerger, die diese Veranstaltung mit VB Theresia Rauch ermöglichte.